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Pfarrgremienwahl 2019 - Passt noch alles?

Erstellt von Harald Brunn, Pfarreiratsvorsitzender | |   Top 2

Als Vorbereitung zur Pfarrgremienwahl am 16./17. November 2019 wollen und müssen wir unsere Gemeindestruktur überprüfen, wie wir sie zur Pfarrgremienwahl 2015 festgelegt hatten.

Die Frage ist nun, ob die Gemeinden sich weiterhin mit einem eigenen Gemeindeausschuss weiter engagieren wollen, oder ob es sinnvoller ist, hier Kräfte und Energien zu bündeln und ortsübergreifend zusammenzuarbeiten. Momentan sind eigene Gemeindeausschüsse tätig in: Erfenbach, Katzweiler, Mehlbach, Olsbrücken, Otterbach, Otterberg, Rodenbach, Schallodenbach, Schneckenhausen, Siegelbach und Weilerbach mit Schwedelbach.

Zur eigenen Überprüfung dient die Frage: Was macht eine Gemeinde aus?
Das Bistum hat uns zur Reflexion folgende Kriterien an die Hand gegeben:

  • Vorbereitung und Feier von Gottesdiensten, sowie Mitwirkung an Sonn- und Feiertagen
  • Regelmäßige Angebote im Bereich Glaubensweitergabe oder Glaubensaustausch
    (bspw. Bibelteilen, Glaubensgesprächskreis)
  • Eigenständige Koordination von ehrenamtlichem Engagement in der Gemeinde
  • Ein eigener Gemeindeausschuss (GA) aus mindestens 3 gewählten Mitgliedern, der sich regelmäßig trifft, das Gemeindeleben koordiniert sowie die Gemeinde nach außen repräsentiert
  • Regelmäßiger Kontakt des GAs mit Gruppen, Verbänden oder Einrichtungen in der Ortsgemeinde und in der Pfarrei
  • Regelmäßige Kommunikation und Abstimmung über den GA mit dem Pfarreirat, dem Verwaltungsrat und dem Pastoralteam

Der Pfarreirat wird sich dieses Themas in seiner Sitzung am 31. Januar annehmen, die Anfrage an die bestehenden Gemeindeausschüsse weiterleiten und diese um ein Votum bitten. Sie alle sind jetzt schon um Rückmeldung an Ihre Vertreter/innen gebeten, so dass diese einen Beschluss im Sinne Ihrer Gemeinde fassen können.

Sollte ein Ausschuss zu der Schlussfolgerung kommen, dass eine Veränderung vorteilhaft wäre, kann in den betroffenen Gemeinden eine Gemeindeversammlung einberufen werden – voraussichtlich im März. Anschließend gibt der jeweilige Gemeindeausschuss sein Votum an den Pfarreirat ab. Dieser bündelt alle Voten und entscheidet mit 2/3 Mehrheit.

Der Pfarreirat veröffentlicht das Abstimmungsergebnis. Gegen dieses kann innerhalb von 4 Wochen durch einen Gemeindeausschuss oder mindestens 40 Mitglieder der Pfarrei Widerspruch eingelegt werden. Zum 1. Mai 2019 wird der Beschluss dem Bischöflichen Ordinariat mitgeteilt. Eine Änderung der Gemeindestruktur muss durch den Bischof inkraftgesetzt werden.

Harald Brunn, Pfarreiratsvorsitzender

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