Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz haben neue Corona-Rechtsverordnungen erlassen, die in verschiedenen Bereichen deutliche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen enthalten.
Die Kontrolle des Immunitätsstatus (3G-Regel) entfällt. Es gilt jedoch die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Gemeindegesang ist möglich. Der Einsatz eines Empfangsdienstes ist nicht zwingend erforderlich.
Corona-Pandemie: Lockerungen für Gottesdienste
|
Pastoralteam
Wegfall der 3G-Regel