Die Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe haben in unserer Kirche einen hohen Stellenwert. „In dem Lebensbund, in dem sich die Ehepartner für immer aneinander binden und gegenseitig schenken, wird die unbedingte Liebe, mit der uns Gott annimmt und uns seine Treue erweist, im Geheimnis der Beziehung Christi zur Kirche, der sich wie ein Bräutigam für seine Braut hingibt, zeichenhaft gegenwärtig.“ (Handreichung S.5)
„Dieses Festhalten am Ideal der Unauflöslichkeit entbindet aber nicht davon, auch Maß zu nehmen an der Liebe Christi, wenn Menschen scheitern. Gerade dann gilt es, einfühlend und sorgsam den konkreten Fall jedes Einzelnen in den Blick zu nehmen. (ebd. S.5) “Daher sind Urteile zu vermeiden, welche die Komplexität der verschiedenen Situationen nicht berücksichtigen. Es ist erforderlich, auf die Art und Weise zu achten, in der Menschen leben und aufgrund ihres Zustands leiden.“ (AL Nr. 296)
Auch in unserer Pfarrei begegnen wir immer wieder Menschen, die nach einer Scheidung in einer neuen Beziehung leben, Vertrauen gefunden haben und den Schritt in eine zweite zivile Ehe miteinander gegangen sind. Menschen, denen ihr Glaube auch nach einer Scheidung und Wiederheirat weiterhin wichtig ist. Sie möchten ihn in und mit der Kirche leben können und sehnen sich nach einer vollen Teilnahme am kirchlichen Leben und danach, die Sakramente, vor allem das Sakrament der Eucharistie, aber auch das Sakrament der Versöhnung, empfangen zu dürfen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich viele von ihnen schmerzlich bewusst sind, dass sie ihr erstes, vor Gott abgegebenes Eheversprechen – aus welchen Gründen auch immer – nicht haben halten können. Sie sind aber nun froh und dankbar, einen Partner bzw. eine Partnerin gefunden zu haben, mit dem oder der das gemeinsame Leben dauerhaft gelingen kann. Auch im Hinblick auf Kinder wünschen sie sich einen Weg mit und in der Kirche, damit sie ihren Glauben leben und an die nächste Generation weitergeben können.
Auch ich, Christiane Kleemann-Gegenheimer, gehöre zu jenem Personenkreis. Ich habe vor meiner zivilen Wiederheirat mit Matthias Kleemann intensive Gespräche mit Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann und weiteren Vorgesetzten, mit Seelsorgenden und meinem geistlichen Begleiter geführt und bin dankbar, dass ich weiterhin ein aktiver Teil der Pfarrei und des Pastoralteams sein kann.
Auf den Kommunionempfang in unserer Pfarrei habe ich seit meiner Heirat verzichtet, weil ich mir der kirchlichen Gesetzeslage, aber auch meiner Verantwortung gegenüber weiteren Paaren in ähnlicher Konstellation in unserer Pfarrei bewusst bin. Ich habe den tiefen Schmerz empfunden, von der communio – der eucharistischen Gemeinschaft – ausgeschlossen zu sein.
Die Handreichung des Bistums Speyer „GESCHIEDEN UND WIEDERVERHEIRATET – Damit Sie sich in Ihrer Kirche ganz zuhause fühlen können“ und der darin beschriebenen Weg zu einer verantworteten und begleiteten Gewissensentscheidung gilt für alle Gläubige in unserem Bistum, auch für mich als hauptamtliche Seelsorgerin.
Seit 2022 bin ich nun einen längeren Gesprächsweg mit Seelsorgern gegangen, habe viel gebetet, in der Bibel gelesen, mich ausgetauscht. In der Folge bin ich nun zu einer zutiefst persönlichen Gewissensentscheidung gelangt.
Gemäß der Handreichung entspricht es dem Wunsch unseres Bischofs, mit dieser meiner Gewissensentscheidung respektvoll umzugehen. „Die Priester und alle weiteren Seelsorgerinnen und Seelsorger der Diözese Speyer, aber auch alle Gläubigen in den Pfarreien sind deshalb gebeten, eine vor Gott, im Glauben an ihn und im gemeinsamen Gespräch entwickelte geistliche Überzeugung und Gewissensentscheidung der wiederverheiratet Geschiedenen zu respektieren. Dies gilt […] für die Entscheidung, am Leben der Kirche vielfältig teilzuhaben und […] die heilige Kommunion oder das Sakrament der Versöhnung zu empfangen.“ (S. 12/13)
Konkret möchte ich darum bitten, dass meine Entscheidung, ab Ostern diesen Jahres wieder die Kommunion zu empfangen, von Ihnen respektiert wird. Ich nehme mir damit nichts heraus, ohne mir Gedanken gemacht zu haben und ich gehe mit Sicherheit nicht leichtfertig mit meiner Verantwortung um.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder mir eine Rückmeldung geben wollen, dann sprechen Sie mich gerne an.
Christiane Kleemann-Gegenheimer, Pastoralreferentin
Zitate aus
- „Nachsynodales Apostolisches Schreiben AMORIS LAETITIA des Heiligen Vaters Papst Franziskus über die Liebe in der Familie, Verlautbarungen Nr. 204“ vom 08. April 2016
- „GESCHIEDEN UND WIEDERVERHEIRATET – Damit Sie sich in Ihrer Kirche ganz zuhause fühlen können“ Handreichung von Bischof Dr. Wiesemann für das Bistum Speyer von April 2018