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Wir suchen Kandidaten!

Erstellt von Pfarrer Dr. Christoph Hartmüller | |   Top 1

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Wahl!

Am 7. und 8. Oktober 2023 werden die Pfarrgremien aller Pfarreien der Diözese Speyer neu gewählt. In unserer Pfarrei können dafür bis spätestens Sonntag, 2. Juli 2023 Kandidatenvorschläge eingereicht werden.

Die Formulare für die Kandidatenvorschläge finden Sie in unseren Kirchen und im Pfarrbüro. Gerne können Sie die Formulare auch hier downloaden:

Durch Beschluss des Pfarreirates ist unsere Pfarrei Mariä Himmelfahrt künftig in sechs Gemeinden untergliedert, die gleichzeitig auch die Wahlbezirke bilden:

  • Erfenbach-Siegelbach
  • Katzweiler-Olsbrücken (einschl. Frankelbach, Hirschhorn und Sulzbachtal)
  • Mehlbach-Rodenbach
  • Otterbach (einschl. Sambach)
  • Otterberg-Schallodenbach-Schneckenhausen (einschl. Drehenthalerhof, Heiligenmoschel und Niederkirchen mit allen Ortsteilen)
  • Schwedelbach-Weilerbach (einschl. Erzenhausen, Eulenbis und Pörrbach)

Wahl zum Pfarreirat:
Aufgabe des Pfarreirates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit dem Pastoralteam sowie weiteren engagierten Menschen und Gruppen auf der Grundlage eines pastoralen Konzeptes für ein aktives kirchliches Leben in der Pfarrei Verantwortung zu tragen. Entsprechend den Erfordernissen legt er pastorale Schwerpunkte fest und fördert das Zusammenwachsen der Gemeinden zu einer Pfarrei.
Für den Pfarreirat sind insgesamt 12 Mitglieder zu wählen. Die Wahlen finden nach Gemeinden getrennt statt. Dabei wählt:

  • die Gemeinde Erfenbach-Siegelbach 2 Vertreter
  • die Gemeinde Katzweiler-Olsbrücken 2 Vertreter (laut Beschluss der bisherigen Gemeinde-ausschüsse sollen dem künftigen Pfarreirat 1 Gemeindemitglied aus Katzweiler/ Hirschhorn und 1 Gemeindemitglied aus Olsbrücken/Frankelbach/Sulzbachtal angehören)
  • die Gemeinde Mehlbach-Rodenbach 2 Vertreter (laut Beschluss der bisherigen Gemeinde-ausschüsse sollen dem künftigen Pfarreirat 1 Gemeindemitglied aus Mehlbach und 1 Gemeindemitglied aus Rodenbach angehören)
  • die Gemeinde Otterbach 1 Vertreter
  • die Gemeinde Otterberg-Schallodenbach-Schneckenhausen 3 Vertreter
  • die Gemeinde Schwedelbach-Weilerbach 2 Vertreter

Wahlen zu den Gemeindeausschüssen:
Der Gemeindeausschuss koordiniert im Rahmen des Pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates das kirchliche Leben vor Ort. Dabei trägt er insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und den caritativen Dienst.
In unserer Pfarrei sind sechs Gemeindeausschüsse zu wählen:

  • Für den Gemeindeausschuss Erfenbach-Siegelbach sind insgesamt 10 Mitglieder zu wählen.
  • Für den Gemeindeausschuss Katzweiler-Olsbrücken sind insgesamt 4 Mitglieder zu wählen (laut Beschluss der bisherigen Gemeindeausschüsse sollen dem künftigen Gemeindeausschuss 3 Gemeindemitglieder aus Katzweiler/Hirschhorn und 1 Gemeindemitglied aus Olsbrücken/ Frankelbach/Sulzbachtal angehören).
  • Für den Gemeindeausschuss Mehlbach-Rodenbach sind insgesamt 6 Mitglieder zu wählen (laut Beschluss der bisherigen Gemeindeausschüsse sollen dem künftigen Gemeindeausschuss 3 Gemeindemitglieder aus Mehlbach und 3 Gemeindemitglieder aus Rodenbach angehören).
  • Für den Gemeindeausschuss Otterbach sind insgesamt 5 Mitglieder zu wählen.
  • Für den Gemeindeausschuss Otterberg-Schallodenbach-Schneckenhausen sind insgesamt 10 Mitglieder zu wählen (laut Beschluss der bisherigen Gemeindeausschüsse sollen dem künftigen Gemeindeausschuss 4 Gemeindemitglieder aus Otterberg, 2 Gemeindemitglieder aus Schallodenbach/Heiligenmoschel/Niederkirchen und 4 Gemeindemitglieder aus Schnecken-hausen angehören).
  • Für den Gemeindeausschuss Schwedelbach-Weilerbach sind insgesamt 8 Mitglieder zu wählen.

Wahl zum Verwaltungsrat:
Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung. Zudem entscheidet er über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten.
Für den Verwaltungsrat sind insgesamt 12 Mitglieder zu wählen. Die Wahlen finden nach Gemeinden getrennt statt. Dabei wählen alle Gemeinden der Kirchengemeinde (= Pfarrei) jeweils 2 Vertreter.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Jedoch ist es auch möglich, nicht in der Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde sein aktives Wahlrecht auszuüben. Der Wechsel des Wahlbezirkes erfolgt mit Hilfe einer Bescheinigung, die den Austrag bzw. Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis dokumentiert. Bitte melden Sie sich dazu im Pfarrbüro.

Wer kann gewählt werden?
Für den Pfarreirat und den Gemeindeausschuss gilt:
Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.
Für den Verwaltungsrat gilt:
Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und in der Kirchengemeinde (= Pfarrei) seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht auf unserem Pfarrgebiet haben, können also nicht für den Verwaltungsrat kandidieren. Wer in einem Dienstverhältnis zu unserer Kirchengemeinde steht (z. B. Kirchendienstkräfte, Pfarrsekretärinnen, Beschäftigte der KiTas), kann nicht für den Verwaltungsrat kandidieren. Wer im Dienst des Bistums steht, benötigt zur Kandidatur eine schriftliche Erlaubnis des Ortsordinarius.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie selbst bereit sind zu kandidieren oder wenn Sie andere dafür vorschlagen möchten. Wahlvorschläge können von allen wahlberechtigten Personen (s. oben) eingereicht werden. Es spricht auch nichts dagegen, sich selbst vorzuschlagen.
Die Kandidatenvorschläge müssen spätestens bis 2. Juli 2023 dem Wahlausschuss vorliegen.
Vordrucke für Kandidatenvorschläge werden in den Kirchen ausgelegt und sind außerdem im Pfarrbüro erhältlich. Bitte geben Sie die ausgefüllten Kandidatenvorschläge entweder einem Mitglied des Wahlausschusses oder einem Zelebranten des Gottesdienstes zur Mitnahme ins Pfarrbüro oder lassen Sie diese direkt dem Pfarrbüro zukommen.
Wichtig: Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen auf dem Formular durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis erklärt haben.

Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Harald Brunn (Rodenbach, Vorsitzender)
  • Wolfgang Bien (Erfenbach, stellv. Vorsitzender)
  • Christoph Hartmüller (Pfarrer)
  • Karl-Heinz Brunn (Rodenbach)
  • Walter Müller (Otterbach)
  • Thomas Mumme (Erzenhausen)
  • Christa Profit (Otterberg)
  • Marco Zäuner (Hirschhorn)

Aus- und Eintrag Wählerverzeichnis zur Ausübung des aktiven Wahlrechtes in einer anderen Gemeinde
Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht in einer anderen Gemeinde ausüben wollen, müssen bis spätestens 8. September durch eine Bescheinigung des Pfarramts ihrer Wohnortpfarrei nachweisen, dass sie aus dem dortigen Wählerverzeichnis ausgetragen sind. Sie können an der Pfarrgremienwahl nur mittels Urnen- oder Briefwahl teilnehmen, eine Stimmabgabe per Online-Wahl ist nicht möglich.

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