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Maskenpflicht verschärft

Erstellt von Pfarrer Christoph Hartmüller | |   Top 1

Im Gottesdienst müssen medizinische Masken getragen werden

Ab sofort gilt – genauso wie in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln – auch in Gottesdiensten die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.

Eine „Alltagsmaske“ aus Stoff ist nach den neuen Vorschriften der Landesregierung nicht mehr zulässig. Wir bitten, darauf zu achten und selbst eine entsprechende Maske zum Gottesdienst mitzubringen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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